Formales

Ein paar Regeln helfen die Komplexität zu verringern ...

Allgemeines zum Kursbesuch

  • Wer in der ersten Unterrichtsstunde unentschuldigt fehlt, verliert seinen Anspruch auf einen Fixplatz!
  • Über Kursausfälle werden Sie entweder über C@MPUS oder ILIAS informiert.
  • Wichtige Informationen werden auf der Homepage des Sprachenzentrum unter Aktuelles publiziert.
  • Wir orientieren uns am Europäischen Referenzrahmen (GER); die Kurse haben Niveaustufen wie z.B. A1, A1/A2.1 oder B1/B2 und C1.1/C2. Bitte informieren Sie sich über den GER, bevor Sie sich für einen Kurs anmelden.
  • Die Angebote im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) setzen den Abschluss der im Titel genannten Niveaustufe voraus. Findet also z.B. eine Veranstaltung auf der Niveaustufe B2 statt, so muss die abgeschlossene Niveaustufe B2 vorliegen.
  • Anfängerkurse finden ab 10 Teilnehmer/innen statt. Alle anderen Kurse können in Rücksprache mit der Leitung auch mit weniger Teilnehmern starten oder auch verkürzt stattfinden.
  • Fremdsprachenkurse können von MuttersprachlerInnen der jeweiligen Sprache nur in Ausnahmefällen besucht werden.
  • Höchsteilnehmerzahl beträgt je nach Kurs zwischen 15 und 25 Teilnehmer/innen. In begründeten Ausnahmefällen können auch mehr Teilnehmer und Teilnehmerinnen zugelassen werden.
  • Kurse am Sprachenzentrum können gegebenenfalls ersatzlos gestrichen werden.
  • Klausuren können, wenn sie nicht am Ende des Semesters im Kurs zurückgegeben werden,  zu festgesetzten Terminen eingesehen werden und werden nach zwei Jahren vernichtet.
  • Es werden keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
  • Um einen Leistungsnachweis zu erwerben, muss eine Leistung (z. B. Klausur, Referat usw.) erfolgreich erbracht werden. Außerdem müssen die Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung im Unterricht 
    Darüber hinaus werden keine zusammenfassenden Bescheinigungen (Transcripts of Records) für alle im Sprachenzentrum erfolgreich absolvierten Lehrveranstungen erstellt.

Das Sprachenzentrum steht als zentrale Einrichtung der Universität Stuttgart allen Studierenden und Mitarbeiter/-innen der Universität Stuttgart offen sowie je nach Kapazität auch Gasthörer/innen. Studierende und Beschäftigte der Universität Stuttgart haben Vorrang bei der Platzvergabe.

Zu den Lehrveranstaltungen können Sie sich online während der Anmeldeperioden über die Homepage des Sprachenzentrums anmelden (siehe Anmeldungstermine).

Bitte beachten Sie, dass für das Belegen der Schlüsselqualifikations-Module der Universität Stuttgart (SQ-Module) eine verbindliche Anmeldung zentral über das Zentrum für Lehre und Weiterbildung (zlw)  notwendig ist.

Über die Kernangebote und die erweiterten Kernangebote hinaus, bietet das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart den Mitgliedern und Angehörigen der Universität Stuttgart im Rahmen der verfügbaren Kapazität kostenpflichtige Spezialangebote an. Die Bedingungen und Kostensätze sind in der seit 01.07.2013 genehmigten Gebührensatzung geregelt.

Auch am Sprachenzentrum werden Verdachte auf Plagiate untersucht und bei der Bestätigung entsprechender Vergehen geahndet. Dies kann zum Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung führen.

Der Leitfaden Plagiatsprävention für Studierende macht deutlich, was Plagiate sind, weist auf weiterführende Informationen hin und erklärt, wie von Seiten der Lehrenden mit Verdachtsfällen umgegangen wird.

Ferner bietet die Universität Stuttgart für Lehrende eine Handreichung für den Umgang mit Plagiaten und Täuschungsversuche an. Auch Studierende finden darin wichtige Informationen, wie eine korrekte wissenschaftliche Arbeit unter der Vermeidung von Plagiaten erstellt werden kann.

Unter dem nachfolgenden Link hat die Universität Stuttgart die wichtigsten Informationen im Umgang mit Plagiaten und Täuschungsversuchen zusammengetragen.

Umgang mit Plagiaten und Täuschungsversuchen

Auf Grund der §§ 8 Absatz 5, 19 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2018 (GBl. S. 85), hat der Senat der Universität Stuttgart am 12. Februar 2020 die Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart beschlossen.

Kontaktinformationen

 

Sprachenzentrum

Breitscheidstraße 2, 70174 Stuttgart

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